Die Abrechnung erfolgt für Privatversicherte, Beamte mit Beihilfe und Selbstzahler mit dem aktuell geltenden 1,4-fachen Faktor.
Am Anfang der Therapie wird eine Honorarvereinbarung schriftlich vereinbart.
Bei Bedarf können Sie einen Kostenvoranschlag erhalten.
Mit diesen Unterlagen können Sie vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Versicherung die Kostenübernahme klären und prüfen, ob Sie einen Eigenanteil tragen müssen.
Bei Bedarf, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf